Aufnahmebedingungen

In der Regel stellen die Eltern bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes zur Schule einen „Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ bei der zuständigen Grundschule. Der Antrag ist an das Schulamt für den Kreis Coesfeld (zuständige Schulaufsichtsbehörde) zu richten. Prinzipiell ist ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens auch noch im Laufe der Schulzeit möglich.
Beratung und Unterstützung bei der Eröffnung des Verfahrens erhalten sie bei der zuständigen Grundschule, bei der Peter-Pan-Schule und auch beim Landesverband der Eltern sprachbehinderter Kinder (www.sprachbehinderungen.de).

Wenn sich aus dem Antrag Hinweise auf einen erheblichen Sprachentwicklungsrückstand ergeben, beauftragt die Schulaufsichtsbehörde eine sonderpädagogische Lehrkraft der Peter-Pan-Schule mit der Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. In Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule werden Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers festgestellt und in einem Gutachten dargestellt.

Außerdem kann das Schulamt eine schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt veranlassen. Sie umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes und die Beurteilung der allgemeinen gesundheitlich bedingten Leistungsfähigkeit. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist in das pädagogische Gutachten einzubeziehen.

Die beauftragten Lehrkräfte laden die Eltern während der Erstellung des Gutachtens zu einem Gespräch ein. Dabei werden der Förderbedarf, der oder die ermittelten Förderschwerpunkte und mögliche Förderorte dargestellt.

Das Gutachten wird mit allen Unterlagen dem Schulamt zur Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf vorgelegt. Dieses kann, soweit es für die Entscheidung notwendig ist, Gutachten weiterer Fachkräfte oder Fachdienste einholen.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den oder die Förderschwerpunkte und den Förderort. Bei mehreren Förderschwerpunkten bestimmt die Schulaufsichtsbehörde, in welchem Förderschwerpunkt der Schüler vorrangig unterrichtet wird. Bei der Entscheidung über den Förderort wird nach Möglichkeit der Elternwunsch berücksichtigt.

Die Schulaufsichtsbehörde teilt ihre Entscheidungen den Eltern schriftlich begründet mit. Sie übermittelt ihre Unterlagen und Daten der aufnehmenden Schule.

Eingangs- und Prozessdiagnostik

Die Überprüfung (AO-SF) findet in der Regel an der Peter-Pan-Schule statt. Im ersten Elterngespräch erheben die Gutachter die Anamnesedaten. Berichte der Grundschule und außerschulischer Förderstellen werden einbezogen. Das AO-SF wird wie folgt durchgeführt:

  • Überprüfung des kognitiven Entwicklungsstandes
  • Überprüfung der mathematischen Lernvoraussetzungen
  • Überprüfung des Sprachentwicklungsstandes auf den unterschiedlichen Sprachebenen
  • Überprüfung der auditiven Wahrnehmung / phonologischen Bewusstheit zur Erfassung der Voraussetzungen zum Schriftspracherwerb

Die Überprüfung erfolgt durch standardisierte Verfahren und informell durch schulintern entwickeltes Material.

Um jedes einzelne Kind individuell fördern zu können, müssen die Lernvoraussetzungen bekannt sein. Bereits im Rahmen der Eingangsdiagnostik erfolgt eine umfassende Analyse des Förderbedarfs jedes Kindes. Durch Beobachtungen während des Klassenunterrichts und der Förderung in Kleingruppen sowie durch den Einsatz weiterer diagnostischer Verfahren während der Schulzeit wird die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler überprüft. Die Ergebnisse werden in individuellen Förderplänen festgehalten und fortlaufend aktualisiert. Zum Schuljahresende ist dieser Förderplan die Grundlage für die Entscheidung über den weiteren schulischen Weg des Kindes.

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